Entwurf zur Freigabe. Die Angaben und Bedingungen werden vor der Veröffentlichung geprüft.
1. Anbieter und Leistung
Vertragspartner ist Cyberhosting e.U., Inhaber Patrick Binder, Gregorygasse 10/7, 1230 Wien, Österreich. Cybervisa unterstützt bei der Beantragung eines Thailand-Touristenvisums (TR) zur einmaligen oder mehrfachen Einreise. Das individuelle Angebot bestimmt den Leistungsumfang. Dazu können die Unterlagenprüfung, Hilfe beim e‑Visa-Antrag, die vereinbarte Unterstützung bei der Einreichung und die Abwicklung der Zahlung der Amtsgebühr gehören.
2. Erstgespräch, Angebot und Buchung
Das Kontaktformular, die Registrierung und der Upload dienen der Anfrage oder der Übermittlung. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie bei Eignung ein individuelles Angebot. Es nennt unter anderem die gebuchte Variante, Leistungsumfang, Gesamtpreis einschließlich etwaiger Steuern, die gesonderte Amtsgebühr, gegebenenfalls Zusatzkosten und Abrechnungswährung, Zahlungsbedingungen und den vereinbarten Zeitrahmen für unsere Leistung. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt mit Ihrer Annahme des Angebots zustande. Angebot, Verbraucherinformationen und Vertragsbestätigung erhalten Sie auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel per E-Mail.
3. Vorkasse und Weiterleitung der Amtsgebühr
Nach der Buchung zahlen Sie den vereinbarten Gesamtbetrag per Vorkasse an Cybervisa. Standard ist die Banküberweisung. Sie erhalten die Zahlungsdaten mit der Buchungsbestätigung oder Rechnung. Andere Zahlungswege sind verfügbar, wenn sie im Angebot ausdrücklich genannt sind. Cybervisa beginnt die vereinbarte Bearbeitung nach Zahlungseingang unter Beachtung Ihres Rücktrittsrechts.
Servicepreis und Amtsgebühr werden getrennt ausgewiesen. Die Amtsgebühr tragen Sie als Antragsteller. Soweit vereinbart und von der zuständigen thailändischen Botschaft zugelassen, leiten wir den dafür gezahlten Betrag nach Zahlungseingang und Ihrer Freigabe im Rahmen der Antragstellung an die Botschaft weiter. Falls der vereinbarte Zahlungsweg nicht möglich ist oder sich die amtliche Gebühr ändert, klären wir die weitere Vorgehensweise und etwaige Mehrkosten mit Ihnen, bevor wir die Zahlung auslösen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
4. Unterlagen, Freigabe und Entscheidung
Sie stellen die erforderlichen Angaben und Nachweise bereit und prüfen die Antragsangaben vor Ihrer Freigabe. Melden Sie Änderungen bei Reisedatum, Pass oder Wohnsitz zeitnah. Die thailändische Botschaft kann zusätzliche Unterlagen oder ein Gespräch verlangen. Sie entscheidet über die Visumerteilung. Eine Erteilung oder bestimmte behördliche Bearbeitungsdauer können wir nicht zusagen.
Gebühren bei Ablehnung des Visumantrags. Der Servicepreis vergütet die vereinbarte Antragshilfe. Die Ablehnung durch die Botschaft begründet für sich allein keinen Anspruch auf Erstattung des Preises für bereits erbrachte Serviceleistungen. Die Botschaft erstattet bereits entrichtete Amtsgebühren nach ihren Regeln nicht. Gesetzliche Ansprüche gegenüber Cybervisa, insbesondere bei Rücktritt oder mangelhafter Leistung, bleiben unberührt.
5. Rücktritt und gesetzliche Rechte
Informationen für Verbraucher und das Musterformular finden Sie unter Rücktritt. Bei Fernabsatzbuchungen beginnen wir nach Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch können wir früher beginnen. Vor Leistungsbeginn holen wir dafür Ihr ausdrückliches Verlangen und Ihre Bestätigung ein, dass Sie den Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung zur Kenntnis genommen haben. Die Einreichung schließt unsere Leistung ab, wenn alle im Angebot vereinbarten Schritte erledigt sind. Die gesetzlichen Gewährleistungs-, Haftungs- und Rücktrittsrechte gelten.
6. Beschwerden, Schlichtung und Recht
Beschwerden richten Sie an office@cybervisa.at. Es gilt österreichisches Recht unter Wahrung des zwingenden Verbraucherschutzes im Staat des gewöhnlichen Aufenthalts. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben bestehen.
Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung finden Sie bei der Verbraucherschlichtung Austria. Kommt bei einer Verbraucherbeschwerde keine Einigung zustande, informieren wir im Anwendungsbereich des AStG auf einem dauerhaften Datenträger über die zuständige Schlichtungsstelle und unsere Teilnahmebereitschaft.